Finanzierung der Vorsorge

Zur Finanzierung Ihrer Bestattungsvorsorge stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Sie verfügen bereits über den Betrag


Der vereinbarte Betrag wird auf ein Treuhandkonto einbezahlt. Zur Führung des Treuhandkontos gibt es verschiedene Alternativen: 

  • Das Treuhandkonto wird bei der "Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG" eingerichtet.

Diese Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes     Deutscher Bestatter e.V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. Der Betrag kann sowohl als Einmalzahlung als auch in monatlichen Beiträgen geleistet werden.

 

Die Einzahlung auf unser Firmenkonto ist nicht möglich.

 

2. Sie schließen eine Sterbegeldversicherung ab


Diese Versicherung wird in der Regel ohne Gesundheitsprüfung und bis zu einem Höchstalter von 80 bzw. 85 Jahren abgeschlossen. Die Versicherungen bieten mehrere Modelle an und orientieren sich an Ihrer persönlichen Lebenssituation. 

 

Achten Sie jedoch darauf, dass keine zu langen Wartezeiten, in denen nur die einbezahlten Beiträge fällig sind, vereinbart werden. Eine gute Sterbegeldversicherung sollte vom 10.-18. Monat einen bestimmten Teil und ab dem 19. Monat den gesamten Betrag der Versicherungssumme fällig werden lassen.

 

Achten Sie darauf, dass der Versicherer die Wahl des Bestattungsinstituts offen lässt und keine vertragliche Vorgabe macht.

 

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in dieser Vorsorge


Sicherheit

Sie schließen einen Vertrag ab, der unter Umständen erst in vielen Jahren zur Ausführung kommt. Deshalb versteht es sich von selbst, dass Sie nach der Sicherheit fragen. Die Auswahl des richtigen Bestattungsinstituts ist bereits ein erster wesentlicher Schritt. Achten Sie darauf, dass Sie einen Partner auswählen, der eine ausreichend lange Erfahrung besitzt, einen seriösen Ruf hat und unabhängig ist.

 

  • Wie sicher ist Ihr angelegtes Geld, wenn Sie keine Versicherung abschließen? Die Treuhandregelung gewährleistet, dass der Betrag erst ausbezahlt wird, wenn es für die Durchführung der Bestattung erforderlich ist. Weder das Bestattungsinstitut noch Angehörige haben zuvor ein Zugriffsrecht. Die Gelder sind durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften Bank/Sparkasse zusätzlich abgesichert, worüber Sie bei Vertragsabschluss eine Bestätigung erhalten.
  • Wie sicher ist es, dass die Leistung im Sterbefall vom Vertragspartner, dem Bestattungsinsititut, erbracht wird? Der Vorsorgevertrag ist in rechtlichem Sinne ein Werkvertrag, der beide Vertragspartner zur Leistungserbringung verpflichtet. Dies gilt auch, wenn das Bestattungsinstitut nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes Ihren Lebensunterhalt unterstützen.

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die Beschwerden oder Reklamationen außergerichtlich durch Sachverständige klären lässt.